Willkommen
Über uns
Wir sehen uns als Teil des Teams unserer Kunden. Das schaffen wir durch regelmäßige Präsenz.
Neben den meist bekannten betrieblichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz, der die Mitarbeiter vor gesundheitlichen und arbeitssicherheitstechnischen Gefahren bewahren soll, ist auch der Umweltschutz mittlerweile fester Bestandteil der gesetzlichen Vorgaben.
Hierbei handelt es sich neben den rechtskonformen Entsorgungen von Abfällen auch um die Vermeidung von Störfällen, Behandlung von Abwässern, Reduzierung von Emissionen / Immissionen um viele weitere Aspekte.
Die Bestellung eines Betriebsbeauftragten für diese Tätigkeiten ist gesetzlich vorgeschrieben und setzt sowohl umfangreiche Schulungen als auch die Zuverlässigkeit der Beauftragten voraus. Zudem sind interne Betriebsbeauftragte arbeitsrechtlich in besonderem Maße geschützt.
Als externe Betriebsbeauftragte sehen wir unsere Aufgabe nicht nur in der Prüfung über die Einhaltung der Richtlinien, sondern auch bei der Aktualisierung und Ausarbeitung, sowie Umsetzung entsprechender Konzepte.
Durch unsere stätige Präsenz ist es nicht nötig, interne Mitarbeiter für Vorarbeiten einzubinden.
Grundlage
Betriebe sind gesetzlich verpflichtet für diverse Tätigkeiten einen Betriebs-beauftragten zu stellen. Damit gehen viele Pflichten und Verantwortlichkeiten einher. Betriebsbeauftragte können intern bestellt werden, wenn ein Mitarbeiter über die entsprechenden Qualifikationen und Zuverlässigkeit verfügt. Alternativ ist die Benennung eines externen Betriebs-beauftragten möglich.